Entdecken Sie Niedersachsen Digital aufgeLaden als eins von vielen Förderprogrammen für Unternehmen in Niedersachsen
Das Förderprogramm Niedersachsen Digital aufgeLaden dient dazu, kleinen und mittleren Einzelhandelsunternehmen Unterstützung bei der Einführung und Erweiterung von digitalen Maßnahmen zu bieten. Hier erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten des Programms und erhalten mehr Informationen über den Ablauf einer Förderung.
Das Programm Niedersachsen Digital aufgeLaden hilft Einzelhandelsunternehmen mit Sitz und mindestens einem stationären Geschäft in Niedersachsen. Als Einzelhandelsunternehmen gelten hierbei kleine und mittlere Unternehmen, die:
Der Verkauf von Waren an Endkunden muss eine übergeordnete Rolle spielen. Dienstleistungsbetriebe, wie zum Beispiel Fitnessstudios, Kosmetikstudios und Friseursalons, sind daher von der Förderung ausgeschlossen.
Den gesamten Förderungsprozess durchlaufen Sie gemeinsam mit einem
Beratungsunternehmen, das sämtliche Aufgaben für Sie übernimmt.Als interessierte Einzelhandelsunternehmen können Sie sich aus den autorisierten Beraterinnen und Beratern eine passende Partnerin oder einen passenden Partner auswählen und den Kontakt aufnehmen. Ein Beratungsunternehmen kann auch auf Sie zukommen.
Sie schließen gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen einen Beratungsvertrag (EZHU) ab und das Beratungsunternehmen holt sich eine unterschriebene De-minimis-Erklärung bei Ihnen ein.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater stellt für Sie den Antrag auf die Bewilligung der Förderung einer Digitalisierungsberatung bei der NBank.
Die Unterlagen werden durch die NBank geprüft und wenn alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Bewilligung der Förderung und eine De-minimis-Bescheinigung.
Die Digitalisierungsberatung wird mit einer Standortbestimmung, einer Potenzialanalyse und darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen durchgeführt.
Es wird durch das Beratungsunternehmen ein Beratungsbericht erstellt, den Sie im Anschluss erhalten.
Sie erhalten eine Rechnung von maximal 2.500€, von der Sie nur die Mehrwertsteuer zahlen müssen.
Das Beratungsunternehmen kümmert sich um den Schlussbescheid der NBank und die Zahlung der Förderung. Sie müssen dazu nur noch einen Verwendungsnachweis für das Beratungsunternehmen unterschrieben.
Gefördert werden nur die Beratungsleistungen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater. Die Umsetzung der Beratungen gehören nicht dazu, können aber ggf. durch andere Förderprogramme unterstützt werden.
Mit dem Förderungsprogramm werden unterschiedliche Beratungsleistungen
gefördert, die Ihnen in folgenden Bereichen helfen können:Erzielen Sie mehr regionale Sichtbarkeit mit digitalen Werbeanzeigen.
Machen Sie Ihren Online-Auftritt mit der richtigen Wortwahl in den großen Suchmaschinen wie Google und Bing besser auffindbar.
Bieten Sie Ihre Produkte online an und erreichen Sie potenzielle Kunden über einen weiteren Vertriebskanal.
Schaffen Sie sich einen Online-Auftritt mit einer eigenen Website.
Erhalten Sie eine Beratung zum Schutz und dem Umgang mit personenbezogenen Daten.
Erhalten Sie Informationen zur richtigen Software, um Arbeitsabläufe in Ihrem Betrieb zu vereinfachen.
Lassen Sie sich Rat geben bei der Entwicklung von digitalen Produkten.
Erhalten Sie Hilfe für Auftritte und Anzeigen in den Sozialen Medien für mehr Sichtbarkeit.
Lassen Sie sich unterstützen bei der Entwicklung von Geschäftsmodellen unter der Berücksichtigung der Digitalisierung.
Verbessern Sie mit digitalen Lösungen Ihre Geschäftsprozesse.
Das Land Niedersachsen und der Bund bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen für verschiedene Unternehmen. Sie sollen dabei helfen in der Digitalisierung weiter zu kommen, indem informative, finanzielle und tatkräftige Unterstützungen geboten werden.
Die Förderung go-digital können KMU mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von weniger als 20 Millionen Euro erhalten. Das förderwillige Unternehmen muss dazu förderfähig nach De-minimis-Verordnung sein. Unterstützt werden sie bei gezielten Beratungs- und Umsetzungsleistungen in den Bereichen “Digitale Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“. Diese Leistungen werden von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht. Bei der Förderung wählt das Unternehmen ein Hauptmodul, das mindesten 51% der Förderung betragen muss, Themenbereiche aus den anderen beiden Modulen können aber auch mit ausgewählt werden. Gefördert werden Projekte bis 33.000€ in einer Höhe von bis zu 50%.
Mehr erfahrenEs kann ein Fixkostenzuschuss beantragt werden, bei dem je nach Umsatzeinbußen prozentual die Fixkosten für einzelne Monate übernommen werden. Die Monate, die gefördert werden können, müssen dabei Corona-bedingte Umsatzeinbußen von mindestens 30% zum jeweiligen Vorjahresmonat vorweisen. Diese Förderung kann von Unternehmen, Soloselbständigen, und Freiberuflerinnen und Freiberuflern bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützigen Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen beantragt werden. Dabei können auch Investitionskosten wie zum Beispiel für Renovierungsarbeiten, die Einführung von Hygienekonzepten und Digitalisierungsmaßnahmen bezuschusst werden.
Mehr erfahrenDas Förderprogramm Digital Jetzt bietet Zuschüsse für Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen bei mittelständischen Betrieben mit 3 bis 499 Beschäftigten. Voraussetzung hierfür ist eine detaillierte Vorhabensbeschreibung mit aktuellem Digitalisierungsstand, der Art und Anzahl der Maßnahmen und die Ziele des Vorhabens. Das Vorhaben darf dabei noch nicht begonnen haben. Der Förderzuschuss errechnet sich anteilig aus den Investitionskosten. Die Anteile unterscheiden sich nach der Größe des Unternehmens und beträgt pro Unternehmen höchstens 50.000€.
Mehr erfahrenWeitere Förderprogramme mit einer Unterstützung in der Digitalisierung finden Sie im Fördernavigator der Digitalagentur Niedersachsen.
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Themenmanagerin Digitalisierung des Einzelhandels